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Transparenz –
Satzung und Gründungsunterlagen

Eine Institution zu gründen, die für alle Ewigkeit Bestand haben soll, erfordert erheblichen Aufwand. Über Monate hinweg mussten Anträge gestellt, Formulare ausgefüllt und verschiedene Prüfungsverfahren von Finanzamt und Stiftungsaufsicht durchlaufen werden. Doch es hat sich gelohnt.

Am 8. Mai 2020 wurde die Stiftungsurkunde ausgestellt und die Stiftung als rechtskräftig anerkannt. Alle Unterlagen haben wir aus Transparenzgründen für Sie online gestellt:

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz und Vertrauen sind für uns von der Stiftung Indienhilfe essentielle Bestandteile unserer Arbeit und unseres Selbstverständnisses. Aus diesem Grund haben wir die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterschrieben und uns zu ihren 10 Punkten für mehr Transparenz verpflichtet.

Punkt 1: Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Stiftung Indienhilfe

Jürgen Fluhr

Emsstraße 5, 49134 Wallenhorst

+49 (0)5407 - 34 69 770

info_at_stiftung-indienhilfe.de

gegründet 2020

Punkt 2: Satzungsgemäße Ziele des Vereins

Gemeinsam mit ihren indischen Partnerorganisationen unterstützt die Stiftung Indienhilfe verschiedene Ernährungs- und Bildungsprojekte in Indien mit dem Ziel, insbesondere Kinder nachhaltig aus der Armut zu befreien. Mehr zu den Zielen finden Sie in unserer Satzung.

Punkt 3: Gemeinnützigkeit laut Finanzamt

Die Stiftung Indienhilfe ist als gemeinnützige Organisation anerkannt, was sich durch aktuelle Bescheide des Finanzamts und durch unsere Geschäftsberichte belegen lässt.

Weitere Angaben finden Sie hier.

Punkt 4: Name und Funktion der Entscheidungsträger

Hauptverantwortlich für die Arbeit der Stiftung Indienhilfe sind der Vorstand und der Beirat.

Punkt 5: Bericht über Tätigkeiten

Aktuelle Projekte und Erfolge veröffentlichen wir auf dieser Seite sowie im jährlichen Geschäftsbericht.

Punkt 6: Personalstruktur

Aktuell arbeiten für die Stiftung Indienhilfe 8 Ehrenamtliche.

Punkt 7/8: Mittelherkunft und Mittelverwendung

Die Stiftung Indienhilfe finanziert sich über Zustiftungen und Spenden.

Alle Einnahmen und Ausgaben entnehmen Sie am besten unserem jährlichen Geschäftsbericht auf den Seiten 7-9.

Punkt 9: Gesellschaftsrechtliche Verbundenheiten

Die Stiftung Indienhilfe kooperiert mit den indischen Partnerorganisationen Society of Pilar (katholischer Orden, eingetragene NGO) sowie Sabuj Sangha (eingetragene NGO).

Die Verwaltung des Stiftungskapitals übernimmt der renommierte Vermögensverwalter Werther & Ernst aus Osnabrück auf pro-bono Basis. Der Vermögensverwalter von Werther & Ernst Klaus Brockmeyer ist ebenfalls Vorstandsmitglied der Stiftung Indienhilfe.

Punkt 10: Großspender (> 10 % der gesamten Jahreseinnahmen)

Private Spenden bzw. Zustiftungen in dieser Größenordnung werden gesondert in unserem Geschäftsbericht ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausgemacht haben.